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   LAG Rheinland-Pfalz, 26.08.2008 - 3 Sa 768/07   

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LAG Rheinland-Pfalz, 26.08.2008 - 3 Sa 768/07 (https://dejure.org/2008,3652)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26.08.2008 - 3 Sa 768/07 (https://dejure.org/2008,3652)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26. August 2008 - 3 Sa 768/07 (https://dejure.org/2008,3652)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Änderung der Eingruppierung in eine andere Entgeltgruppe wegen Aufstiegs vom Chefarzt zum Funktionsoberarzt; Arzttätigkeit als ein Arbeitsvorgang; Tarifliche Bedeutung eines fachlichen Weisungsrechts und der Organisation des Stationsablaufs; Verdeutlichung eines höheren ...

  • Judicialis

    TV-Ärzte/VKA § 15; ; TV-Ärzte/VKA § 15 Abs. 2; ; TV-Ärzte/VKA § 15 Abs. 2 S. 2; ; TV-Ärzte/VKA § 16; ; TV-Ärzte/VKA § 16c; ; TV-Ärzte/VKA § 17 Abs. 1; ; TV-Ärzte/VKA § 33 Abs. 3 S.... 1; ; TVÜ-Ärzte/VKA § 6 Abs. 2; ; SGB V § 118 Abs. 2; ; BGB § 133

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • ArbG Ludwigshafen, 25.10.2007 - 1 Ca 1554/07
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.08.2008 - 3 Sa 768/07
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 25.10.2007 - 1 Ca 1554/07 - wie folgt abgeändert und neu gefasst: .

    Zur näheren Darstellung (insbesondere) des (erstinstanzlichen) Sach- und Streitstandes im übrigen wird auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts vom 25.10.2007 - 1 Ca 1554/07 - (dort S. 2 bis 9 = Bl. 120 ff. d.A.) Bezug genommen.

    Gegen das der Klage im genannten Umfang (EUR 13.200,00 brutto nebst Zinsen) stattgebende Urteil vom 25.10.2007 - 1 Ca 1554/07 - zugestellt am 26.11.2007 - hat die Beklagte am 13.12.2007 Berufung eingelegt.

    unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 25.10.2007 - 1 Ca 1554/07 - die Klage abzuweisen.

  • ArbG Heilbronn, 18.12.2007 - 5 Ca 290/07

    Tarifauslegung - Zur Eingruppierung eines als Oberarzt bezeichneten Facharztes

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.08.2008 - 3 Sa 768/07
    Daraus folgert das Arbeitsgericht Heilbronn, Urt. v. 18.12.2007 - 5 Ca 290/07 -, dass die Tarifnorm verlange, dass dem Arzt die medizinische Verantwortung für mindestens zwei der dort bezeichneten Bereiche übertragen sein müsse.
  • BAG, 15.02.2006 - 4 AZR 645/04

    Eingruppierung einer Diplom-Betriebswirtin (FH) in der Schwerpunktabteilung für

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.08.2008 - 3 Sa 768/07
    (Auch) dürfte es nicht richtig sein, bei der Auslegung des Begriffs "die medizinische Verantwortung" die Auslegung zum Merkmal "besonders verantwortungsvoll" (- enthalten in Verg.Gr. IV b Fallgr. 1a BAT Anlage 1a Teil I -) heranzuziehen (a.A. Wahlers PersV 2008, 205 unter Bezugnahme auf BAG v. 15.02.2006 - 4 AZR 645/04 -).
  • LAG Sachsen, 04.06.2008 - 9 Sa 658/07

    Inhaltliche Voraussetzungen des Merkmals "vom Arbeitgeber übertragen" gem. § 12

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.08.2008 - 3 Sa 768/07
    Daraus folgt, dass es sich bei einem "Teilbereich" gerade nicht gleichzeitig (auch) um einen "Funktionsbereich" handeln muss (vgl. LAG Sachsen v. 04.06.2008 - 9 Sa 658/07 -).
  • BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 479/94

    Eingruppierung eines Oberarztes in einer Universitätsklinik

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.08.2008 - 3 Sa 768/07
    Insoweit ist aber zu beachten, dass, wenn eine Tarifnorm expressis verbis eine ausdrückliche Erklärung des Arbeitgebers ("Übertragung", "Anordnung" o.ä.) verlangt, an die Erfüllung des Merkmals "ausdrücklich" keine zu geringen Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. dazu BAG v. 25.10.1995 - 4 AZR 479/94 -).
  • LAG Düsseldorf, 21.02.2008 - 15 Sa 1617/07

    Oberarzt; Eingruppierung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.08.2008 - 3 Sa 768/07
    Darauf aufbauend ist darzustellen, welche über diesen normalen (Facharzt-)Verantwortungsbereich hinausgehende Tätigkeiten bzw. Aufgaben er wahrzunehmen hat bzw. inwiefern ihm sonst über seinen als bloßer Facharzt zu verantwortenden Bereich hinausgehend ein "Mehr" an Verantwortung obliegt, - wobei insoweit auch darzustellen ist, worin dieses "Mehr" an medizinischer Verantwortung besteht und wie sich deren Wahrnehmung in tatsächlicher Hinsicht darstellt (LAG Düsseldorf, Urt. vom 21.02.2008 - 15 Sa 1617/07 -).
  • LAG Düsseldorf, 24.04.2008 - 13 Sa 1910/07

    Eingruppierung eines "Oberarztes"

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.08.2008 - 3 Sa 768/07
    Soll der Arzt "Oberarzt" i.S.d. § 16c - Entgeltgruppe III - TV-Ärzte/VKA sein, müssen in dem Teilbereich nachgeordnete andere Fachärzte tätig sein, für deren Tätigkeit der Arbeitgeber dem Arzt die medizinische Verantwortung übertragen hat, - der Oberarzt muss also medizinische Verantwortung für fremdes fachärztliches Tun tragen (so LAG Düsseldorf v. 24.04.2008 - 13 Sa 1910/07 - ArbG Lörrach v. 17.12.2007 - 5 Ca 410/07 -).
  • ArbG Lörrach, 17.12.2007 - 5 Ca 410/07

    Eingruppierung als Oberarzt nach dem TV Ärzte ZfP

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.08.2008 - 3 Sa 768/07
    Soll der Arzt "Oberarzt" i.S.d. § 16c - Entgeltgruppe III - TV-Ärzte/VKA sein, müssen in dem Teilbereich nachgeordnete andere Fachärzte tätig sein, für deren Tätigkeit der Arbeitgeber dem Arzt die medizinische Verantwortung übertragen hat, - der Oberarzt muss also medizinische Verantwortung für fremdes fachärztliches Tun tragen (so LAG Düsseldorf v. 24.04.2008 - 13 Sa 1910/07 - ArbG Lörrach v. 17.12.2007 - 5 Ca 410/07 -).
  • ArbG Darmstadt, 26.07.2007 - 12 Ca 122/07

    Eingruppierung eines Oberarztes

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.08.2008 - 3 Sa 768/07
    Die Annahme, der Kläger habe hinreichend Tatsachen dargelegt, die den hiernach erforderlichen wertenden Vergleich mit der bereits in Entgeltgruppe II geforderten Verantwortung (Verantwortung eines Facharztes der Entgeltgruppe II zum einen und zum anderen [besondere] medizinische Verantwortung eines Oberarztes der Entgeltgruppe III) ermöglichen, begegnet durchgreifenden Bedenken, weil ihm unstreitig kein Facharzt nachgeordnet ist (vgl. insoweit auch ArbG Darmstadt v. 26.07.2007 - 12 Ca 122/07 -, wonach die Weisungsbefugnis gegenüber Assistenzärzten und medizinischem Pflegepersonal noch keine Eingruppierung in die Entgeltgruppe III des TV-Ärzte/VKA rechtfertigt).
  • LAG Bremen, 11.08.2009 - 1 Sa 175/08

    Eingruppierung eines Krankenhausarztes; unbegründete Feststellungsklage bei

    Teils wird dies für ausreichend erachtet (vgl. LAG Hamburg, Urt. v. 23.09.2008 - H 2 Sa 112/08; LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 09.12.2008 - 5 Sa 265/08 - ZTR 2009, 255), teils wird verlangt, dass der Arzt sozusagen als "Letztinstanz" tätig wird (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 26.08.2008 - 3 Sa 768/07).

    Der Oberarzt muss also medizinische Verantwortung für fremdes fachärztliches Tun tragen (vgl. LAG Düsseldorf, Urt. v. 24.04.2008 - 13 Sa 1910/07; ArbG Lörrach, Urt. v. 17.12.2007 - 5 Ca 410/07; LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 26.08.2008 - 3 Sa 768/07; LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 19.12.2008 - 9 Sa 302/08; ArbG Düsseldorf, Urt. v. 12.07.2007 - 14 Ca 669/07; LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 19.12.2008 - 3 Sa 12/08).

    Darüber hinaus ist darzustellen, welche über diesen Verantwortungsbereich hinausgehenden Tätigkeiten bzw. Aufgaben er in einem selbstständigen Teil- oder Funktionsbereich wahrzunehmen hat und inwiefern ihm sonst über seinen als bloßer Facharzt zu verantwortenden Bereich hinausgehend ein "Mehr" an Verantwortung obliegt und wie sich deren Wahrnehmung in tatsächlicher Hinsicht darstellt (vgl. LAG Düsseldorf, Urt. v. 21.02.2008 - 15 Sa 1617/07; LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 26.08.2008 - 3 Sa 768/07).

    Es ist streitig, ob durch die Formulierung in der Protokollerklärung zum Tarifvertrag ausgeschlossen worden ist, dass eine Übertragung durch konkludentes Handeln möglich ist oder eine Zurechnung von Vertreterhandeln nach den Grundsätzen der Duldungs- oder Anscheinsvollmacht erfolgen kann (bejahend ArbG Krefeld, Urt. v. 13.02.2008 - 3 Ca 2311/07; Sächsisches LAG, Urt. v. 04.06.2008 - 9 Sa 658/07; ArbG Aachen, Urt. v. 23.05.2007 - 6 Ca 178/07; LAG Düsseldorf, Urt. v. 01.10.2008 - 7 Sa 2080/07; LAG Niedersachsen, Urt. v. 11.12.2008 - 5 Sa 984/08; ablehnend Hessisches LAG, Urt. v. 05.12.2008 - 3 Sa 1269/08; LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 26.08.2008 - 3 Sa 768/07; Anton ZTR 2008, 184; BAG, Urt. v. 25.10.1995 - 4 AZR 479/94 - AP Nr. 207 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • LAG Niedersachsen, 08.05.2009 - 12 Sa 1882/08

    Eingruppierung als Oberarzt; Unbegründete Eingruppierungsklage eines

    Daraus ergibt sich, dass nur die medizinische Verantwortung für nachgeordnete Ärzte den höheren Vergütungsanspruch auslösen kann (LAG Düsseldorf, 24.04.2008 - 13 Sa 1910/07 - LAG Rheinland-Pfalz 26.08.2008 - 3 Sa 768/07 -), nicht aber eine rein organisatorische Leitungsfunktion.

    Daraus ergibt sich, dass nur die medizinische Verantwortung für nachgeordnete Ärzte den höheren Vergütungsanspruch auslösen kann (LAG Düsseldorf, 24.04.2008 - 13 Sa 1910/07 - LAG Rheinland-Pfalz 26.08.2008 - 3 Sa 768/07 -), nicht aber eine rein organisatorische Leitungsfunktion.

    Daraus ergibt sich, dass nur die medizinische Verantwortung für nachgeordnete Ärzte den höheren Vergütungsanspruch auslösen kann (LAG Düsseldorf, 24.04.2008 - 13 Sa 1910/07 - LAG Rheinland-Pfalz 26.08.2008 - 3 Sa 768/07 -), nicht aber eine rein organisatorische Leitungsfunktion.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2008 - 9 Sa 302/08

    Eingruppierung - Facharzt für Allgemeinmedizin - Zum Begriff der Übertragung

    Zum einen wird vertreten, dass erforderlich ist, dass dem Betroffenen Aufsichtfunktionen über ärztliches oder nichtärztliches Personal übertragen wurden (z.B. ArbG Düsseldorf, 12.07.2007, 14 Ca 669/07) bzw. das Tarifmerkmal nur erfüllt ist, wenn dem Oberarzt auch die Verantwortung für fremdes fachärztliches Tun obliegt (LAG Rheinland-Pfalz 26.8.2008 -3 Sa 768/07-; ArbG Lörrach 17.12.2007 -5 Ca 410/07-).

    Die Verwendung des bestimmten Artikels ("die") deutet darauf hin, dass der Arzt hier die letzte oder alleinige Verantwortung tragen muss (vgl. LAG Rheinland-Pfalz 26.8.2008 - 3 Sa 768/07).

    Die Berufungskammer schließt sich insoweit der auch von der 3. Kammer des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (U.v. 26.8.2008 - 3 Sa 768/07 zu § 16 TV-Ärzte/VKA vertretenen Auffassung an (ebenso etwa LAG Düsseldorf v. 24.4.2008 -13 Sa 1910/07; ArbG Lörrach v. 17.12.2007 -5 Ca 410/07-).

  • LAG Schleswig-Holstein, 30.04.2009 - 4 Sa 13/09

    Eingruppierung, Oberärztin, medizinische Verantwortung, Tarifvertrag

    Es geht darum, dass man für etwas einstehen muss und die Folgen für etwas tragen muss, dass man nicht notwendigerweise selbst verschuldet hat (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.08.2008 - 3 Sa 768/07 - zitiert nach juris, Rdnr. 36).

    Zum Teil wird insoweit verlangt, dass nur derjenige Oberarzt bzw. Oberärztin gemäß § 16 lit. c) TV-Ärzte/VKA sein kann, in dessen Teilbereich nachgeordnete andere Fachärzte tätig sind, für deren Tätigkeiten der Arbeitgeber dem Oberarzt die medizinische Verantwortung übertragen hat, der Oberarzt also medizinische Verantwortung für fremdes fachärztliches Tun übernimmt (so LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.08.2008 - 3 Sa 768/07 -, zitiert nach juris, Rdnr. 37).

    Im Vergleich zum Facharzt muss dann die medizinische Verantwortung eines Oberarztes oder einer Oberärztin so ausgestaltet sein, dass sie oder er die medizinische Verantwortung für einen selbständigen Teil- oder Funktionsbereich zu tragen hat (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.08.2008 - 3 Sa 768/07 - zitiert nach juris, Rdnr. 38).

  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 836/08

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 26. August 2008 - 3 Sa 768/07 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Schleswig-Holstein, 19.03.2009 - 4 Sa 312/08

    Eingruppierung, Oberarzt, Leitender Oberarzt, Vertretung, Chefarzt, ausdrückliche

    Wenn eine Tarifnorm eine ausdrückliche Erklärung des Arbeitgebers (Übertragung oder Anordnung) verlangt, dann sind an die Erfüllung des Merkmals "ausdrücklich" keine zu geringen Anforderungen zu stellen (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.08.2008 - 3 Sa 768/07 -, zitiert nach juris, Rn. 40).

    Dies ist nicht zuletzt deshalb notwendig, weil sich deshalb eingruppierungsrechtliche und möglicherweise haftungsrechtliche Folgen ergeben (vergl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.08.2008 - 3 Sa 768/07 -, zitiert nach juris, Rn. 41).

  • LAG Hessen, 31.10.2008 - 10 Sa 527/08

    Eingruppierung eines Oberarztes - ausdrückliche Übertragung - Entgeltgruppe 3

    Mit dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Urteil vom 26.08.2008 - 3 Sa 768/07 - n.v./juris) wird davon ausgegangen, dass trotz der Verwendung der Pluralform die Tarifnorm nicht verlangt, dass dem Arzt die medizinische Verantwortung für mindestens zwei der dort bezeichneten Bereiche übertragen worden sein muss.

    Selbstständig in diesem Sinn ist ein Teilbereich dann, wenn in dem Teilbereich auftretende, medizinisch strittige bzw. unklare Fragen dort "in letzter Instanz" zu entscheiden sind (LAG Rheinland-Pfalz 26.08.2008 - 3 Sa 768/07 - a. a. O.).

  • LAG Hessen, 15.01.2009 - 14/3/14 Sa 1024/08

    Eingruppierung als Oberarztes nach dem TV-Ärzte/VKA - ausdrückliche Übertragung

    Die Kammer folgt insoweit der Auslegung der Tarifvorschrift durch die Instanzgerichte (hier insbesondere Urteil des Hess. LAG vom 05.12.2008 - 3 Sa 1269/08 - juris, ferner Hess. LAG vom 08.10.2008 - 2 Sa 529/08 - juris; ferner LAG Düsseldorf vom 19.06.2008 - 11 Sa 275/08 - juris sowie LAG Rheinland-Pfalz vom 26.08.2008 - 3 Sa 768/07).

    Die Tätigkeit in der Entgeltgruppe III setzt darüber hinaus eine besondere Verantwortung für Teil- oder Funktionsbereiche der Klinik voraus, die ersichtlich über die bloße medizinische Verantwortung eines Arztes hinausgehen (vgl. hierzu LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.08.2008 - 3 Sa 768/07 - unter Rn 33, juris) .

  • LAG Hamburg, 10.12.2009 - 8 Sa 40/08

    Eingruppierung als Oberärztin nach § 12 TV-Ärzte KAH

    Jedenfalls die Formulierung der Pressemitteilung zum Verfahren 4 AZR 841/08 deutet darauf hin, dass die medizinische Verantwortung für einen Teilbereich für die Eingruppierung als Oberarzt als ausreichend angesehen wird (ebenso: LAG Rheinland-Pfalz v. 26.08.2008 - 3 Sa 768/07 - Tz 32).

    Die Tätigkeit eines Arztes ist in der Regel als ein Arbeitsvorgang zu bewerten (vgl. LAG Rheinland-Pfalz v. 26.08.2008 - 3 Sa 768/07 - Tz 26).

  • LAG Niedersachsen, 14.05.2009 - 5 Sa 1543/08

    Eingruppierung eines Krankenhausarztes bei Aufgabenverteilung in

    Diesbezüglich gibt es zwar die allgemeine Grundregel, derzufolge in der Regel die Tätigkeit bei Ärzten lediglich einen einzigen großen Arbeitsvorgang darstellt, was dem erkennbaren Willen der Tarifvertragsparteien entspricht (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.08.2008, Az.: 3 Sa 768/07 - juris; BAG, Urteil vom 25.10.1995, Az.: 4 AZR 479/94 - NZA 1996, 710 - 714).
  • LAG Niedersachsen, 22.01.2009 - 5 Sa 985/08

    Eingruppierung eines Oberarztes in Kinderklinik

  • LAG Niedersachsen, 08.05.2009 - 12 Sa 27/09

    Eingruppierung als Oberarzt; Unbegründete Eingruppierungsklage eines

  • LAG Niedersachsen, 05.02.2009 - 5 Sa 1465/08

    Unbegründete Eingruppierungsklage eines Oberarztes bei fehlender Ausdrücklichkeit

  • LAG Schleswig-Holstein, 17.02.2009 - 5 Sa 402/08

    Eingruppierung, Tarifvertrag, Tarifauslegung, Oberarzt, Titularoberarzt,

  • LAG Niedersachsen, 11.12.2008 - 5 Sa 984/08

    Unbegründete Eingruppierungsklage eines Oberarztes bei fehlender Ausdrücklichkeit

  • LAG Baden-Württemberg, 01.04.2009 - 9 Sa 66/08

    Zur Eingruppierung eines Facharztes als Oberarzt nach § 16 TV Ärzte/VKA -

  • LAG Hessen, 29.05.2009 - 19/3/13 Sa 1340/08

    Korrigierende Rückgruppierung - Oberarzt - Darlegungs- und Beweislast -

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